2017-081
Am Nachmittag kam es auf der Bundesstraße 8 zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten Personen. Die Unfallstelle wurde für die rettungsdienstlichen Arbeiten abgesperrt und gesichert.
Am Nachmittag kam es auf der Bundesstraße 8 zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten Personen. Die Unfallstelle wurde für die rettungsdienstlichen Arbeiten abgesperrt und gesichert.
Gemeldet wurde am Abend eine Rauchentwicklung in einer Kindertagesstätte. Personen waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Gebäude. Nach Erkundung konnte schnell Entwarnung gegeben werden – Ursache war die angesprungene Pelletheizung im Gebäude. Es bestand keine Gefahr.
In einem Gewerbeobjekt kam es zur Auslösung der Brandmeldeanlage. Nach Erkundung bestätigter Fehlalarm, ausgelöst durch Bauarbeiten. Somit kein Einsatz für die Feuerwehr. Die Anlage wurde zurückgestellt
Ein vom Rettungsdienst versorgter Patient wurde über eine hinzualarmierte Drehleiter aus dem 3. Obergeschoss zum Rettungswagen gebracht, da ein lagegerechter Transport über das Treppenhaus nicht möglich war.
In einem Gewerbeobjekt kam es zur Auslösung der Brandmeldeanlage. Nach Erkundung bestätigter Fehlalarm, kein Einsatz für die Feuerwehr. Die Anlage wurde zurückgestellt.
Die Feuerwehr wurde zu einer dringenden Türöffnung für den Rettungsdienst alarmiert, der Zugang wurde auf alternativem Wege geschaffen und der Rettungsdienst beim Transport unterstützt.
Brand im Außenbereich. Am frühen Mittag kam es zum Brand eines Müllcontainers. Das Feuer konnte schnell durch einen Trupp gelöscht werden. Es folgten Nachlöscharbeiten.
Die Feuerwehr wurde zu einer dringen Türöffnung bei einem medizinischen Notfall alarmiert, der Zugang wurde hergestellt und der Rettungsdienst beim Transport unterstützt.
In einem Gewerbeobjekt kam es am Vormittag zu einer Auslösung einer Brandmeldeanlage. Es handelte sich um einen Fehlalarm. Kein weiterer Einsatz für Feuerwehr und Rettungsdienst.
In einem Gewerbeobjekt kam es am Vormittag zu einer Auslösung einer Brandmeldeanlage. Es handelte sich um einen Fehlalarm. Kein weiterer Einsatz für Feuerwehr und Rettungsdienst.